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BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs als Revisionsgrund - Fehlende Möglichkeit der Eltern des Angeklagten nach Anhörung der Zeugen und Sachverständigen zur Stellung von Fragen an den Vernommenen als Revisionsgrund - Verwertung von Untersuchungsergebnissen ohne Vernehmung ...
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- BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65
Das Gericht darf nämlich, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. BGHSt 9, 292, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56] [BGH 07.06.1956 - StR 3 136/56 ] und die dort angeführten nachweise),.Danach muß auch hier angenommen werden, daß Dr. Paul und Dr. Umlauft den Inhalt der beiden Gutachten in der Hauptverhandlung gleichfalls zum Gegenstand ihrer Darlegungen gemacht haben, eine Tatsache, die, wie zuvor unter Hinweis auf BGHSt 9, 292, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56] [BGH 07.06.1956 - StR 3 136/56 ] ausgeführt ist, es der Jugendkammer erlaubte, ihn ohne weitere Beweisaufnahme als eigene Feststellung zu behandeln.
- RG, 29.01.1909 - II 975/08
Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle …
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65
§ 257 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Revision nicht begründet (RGSt 42, 168;… BGH Urt. v. 28.8.1962 - 5 StR 218/62 -). - BGH, 28.08.1962 - 5 StR 218/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65
§ 257 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Revision nicht begründet (RGSt 42, 168; BGH Urt. v. 28.8.1962 - 5 StR 218/62 -).