Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6683
BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65 (https://dejure.org/1965,6683)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1965 - 2 StR 217/65 (https://dejure.org/1965,6683)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1965 - 2 StR 217/65 (https://dejure.org/1965,6683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,6683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs als Revisionsgrund - Fehlende Möglichkeit der Eltern des Angeklagten nach Anhörung der Zeugen und Sachverständigen zur Stellung von Fragen an den Vernommenen als Revisionsgrund - Verwertung von Untersuchungsergebnissen ohne Vernehmung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65
    Das Gericht darf nämlich, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. BGHSt 9, 292, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56] [BGH 07.06.1956 - StR 3 136/56 ] und die dort angeführten nachweise),.

    Danach muß auch hier angenommen werden, daß Dr. Paul und Dr. Umlauft den Inhalt der beiden Gutachten in der Hauptverhandlung gleichfalls zum Gegenstand ihrer Darlegungen gemacht haben, eine Tatsache, die, wie zuvor unter Hinweis auf BGHSt 9, 292, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56] [BGH 07.06.1956 - StR 3 136/56 ] ausgeführt ist, es der Jugendkammer erlaubte, ihn ohne weitere Beweisaufnahme als eigene Feststellung zu behandeln.

  • RG, 29.01.1909 - II 975/08

    Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65
    § 257 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Revision nicht begründet (RGSt 42, 168; BGH Urt. v. 28.8.1962 - 5 StR 218/62 -).
  • BGH, 28.08.1962 - 5 StR 218/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65
    § 257 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Revision nicht begründet (RGSt 42, 168; BGH Urt. v. 28.8.1962 - 5 StR 218/62 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht